Liebe Mitglieder des TSV Zweiflingen,

mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Corona-Verordnung erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Montag, den 11. Mai 2020. Die für uns, als TSV, wesentliche Änderung besteht darin, dass Freiluft-Sportanlagen, also die Sportplätze, für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Hier stehen die Fragen und Antworten des Land Baden Württemberg.

Für den TSV heißt das, dass wir unter Auflagen und nach Freigabe durch die Gemeinde wieder die Sportplätze nutzen können.

Die Auflagen verlangen zum Beispiel einen „Hygiene Beauftragten“ und ein „Corona Hygiene Konzept“.

Das Einhalten eines Mindestabstand von 1,5 Metern, kein direkter körperlicher Kontakt, Übungen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen, Reinigung und Desinfektion der benutzten Sport- und Trainingsgeräte,… das sind nur einige der Auflagen die eingehalten werden müssen.

Hierzu sind wir gerade in der Klärung mit den Abteilungsleitungen im TSV. Den schließlich müssen die Abteilungen und Gruppen dies alles umsetzen.

Erst wenn das Hygiene Konzept schlüssig und ausreichend ist (und am Ende auch eingehalten wird) können wir die Öffnung der Sportplätze bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt erfolgt eine Information über die Abteilungsleitungen, das Gemeindeblatt und hier auf der Website.

Bleibt alle fit und gesund!

Für den Vorstand:
Ralf Scheufler, Michael Haußmann, Philipp Nadig


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.